Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Partnerprogramm der METANET AG

(im Folgenden „METANET“)

 

1. Vertragspartner, Beziehungen der Parteien

2. Anmeldung als Vertragspartner

3. Umsatzprovisionen, Abrechnungszeitraum, Auszahlungen, Stornos

4. Unerlaubte Bewerbung von Angeboten

5. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Kündigung

6. Überlassung von Nutzungsrechten

7. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

8. Vertragsänderungen

9. Teilunwirksamkeit

10. Sonstige Bestimmungen

 

1. Vertragspartner, Beziehungen der Parteien

1. Die Aufgabe der Vertragspartner von METANET im Rahmen des Partnerprogramms besteht in der Akquise und Vermittlung von Kunden und Interessenten für den Verkauf von Produkten, die über den Warenkorb von METANET bestellbar sind bzw. von Produkten, für deren Absatz die METANET Provisionen festgelegt hat. Die stets aktuellen Provisionen sind auf der Partnerwebseite oder Partnerportal einsehbar. Ziel der Akquise ist die Generierung von Umsatz, welcher über METANET abgerechnet wird.

2. Hierzu verlinkt der Vertragspartner seine Internetseite mit der entsprechenden Produktseite von METANET oder vermittelt Kunden an die Partnerbetreuung.

3. Der Vertragspartner und METANET betreiben ihre Internetseiten unabhängig voneinander. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei oder als deren Vertreter aufzutreten. Das Vertragsverhältnis begründet weder eine Gesellschaft/Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertreter-Vertrag.

 

2. Anmeldung als Vertragspartner

1. Die Anmeldung und die Teilnahme am Partnerprogramm von METANET sind für den Vertragspartner kostenlos. Dem Vertragspartner stehen verschiedene Stufen im Partnerprogramm zur Verfügung. Die jeweiligen Voraussetzungen sind auf der Partnerwebseite oder im Partnerportal genannt. Der Partner hat gegebenenfalls die Möglichkeit eine kostenpflichtige Stufe im Partnerprogramm zu buchen, um weitere Leistungen und Unterstützung im Rahmen der Partnerschaft in Anspruch zu nehmen. METANET behält sich vor, die Partnerstufen bzw. die dafür notwendigen Bedingungen oder Voraussetzungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

2. Die Anmeldung erfolgt über den Login-Bereich unseres Dienstleisters. Das Partnerprogramm läuft über ein externes Tool der easyMarketing GmbH aus Dortmund. Die Partner melden sich dort mit ihren Daten an. Die Partnerdaten werden dort auch gespeichert. Das Tool wird jedoch von uns verwaltet. Mit der easyMarketing GmbH besteht ein Vertrag über eine Auftragsverarbeitung. 

3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Angaben im Anmeldeformular nach bestem Wissen und Gewissen vorzunehmen. Insbesondere die Anmeldung unter falschem Namen führt zu einer sofortigen Kündigung der Teilnahme am Partnerprogramm. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Daten stets aktuell zu halten.

4. METANET behält sich das Recht vor, die Annahme eines Vertragspartners ohne Nennung von Gründen zu verweigern. Das Partnerprogramm steht ausschliesslich Unternehmern zur Verfügung. METANET behält sich vor, entsprechende Nachweise zu verlangen.

 

3. Umsatzprovisionen, Abrechnungszeitraum, Auszahlungen, Stornos

1. Der Vertragspartner erhält von METANET eine Grundumsatzprovision auf durch den Vertragspartner vermittelten und tatsächlich erfolgten Umsätze für festgelegte Produkte. Es gilt der jeweils zum Bestellzeitpunkt gültige Provisionssatz. Es steht im freien Ermessen von METANET, die Provisionssätze ohne Vorankündigung für die Zukunft zu ändern. Nebenabreden zu den Konditionsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Abhängig von der Partnerstufe kann der Vertragspartner unter bestimmten Bedingungen sogenannte “Lifetime-Sales” generieren. Bei Lifetime-Sales wird der Vertragspartner für einen bestimmten Zeitraum, höchstens jedoch bis zum Ende des an den jeweiligen Kunden vermittelten Vertrags, beteiligt, solange der Vertragspartner die auf der Partnerseite genannten Bedingungen erfüllt. Eine weitere oder weitergehende Provision steht dem Partner nicht zu.Damit die Umsätze einem Vertragspartner ordnungsgemäss zugeordnet werden können, muss der Vertragspartner die User auf die einzelnen Programmseiten von METANET mit seinem individuellen Tracking-Link leiten. Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemässe Verlinkung auf die Programmseiten selbst verantwortlich und hat keinen Vergütungsanspruch für den Fall, dass er die User auf Programmseiten mit fremdem oder fehlerhaftem Tracking-Link  leitet. Eine Provisionierung erfolgt nur bei erfolgreichem Tracking der Bestellung; sofern der User die notwendigen Cookies bei Durchführung der Bestellung nicht akzeptiert, ist eine Vergütung nicht möglich. Über eventuelle Nachbuchungen einer zunächst nicht nachverfolgten Bestellung entscheidet METANET im Einzelfall im freien Ermessen. Bei Vermittlung von Kunden an die Partnerbetreuung muss der Partner seine Partner-ID angeben.

3. Abgerechnet werden die Provisionen immer für einen vollen Monat. Der Vertragspartner erhält über die Provisionsabrechnung einen Abrechnungsbeleg durch den beauftragten Einwände gegen eine Abrechnung hat der Vertragspartner innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen ab Zugang der jeweiligen Gutschrift bei METANET geltend zu machen; die Geltendmachung bedarf der Textform. Andernfalls gilt die Abrechnung als vom Vertragspartner genehmigt.

4. Soweit der Partner umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, erklärt er sich einverstanden, dass die Provisionen von METANET im sog. Gutschriftsverfahren gemäss § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG abgerechnet werden.

5. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt zu Beginn des Folgemonats, zu dem die Provisionen angefallen sind. Zudem muss die Widerspruchsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss abgelaufen und die erste Rechnung zu dem vermittelten Vertrag beglichen worden sein.

6. Die Umsatzsteuer wird nur ausbezahlt, wenn der Partner als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer gewerblich tätig ist, seine Niederlassung in der Schweiz hat, und METANET eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung, ein Nachweis über seine gültige Steuernummer sowie die vollständigen Adressdaten vorliegen. Der Anspruch des Partners auf Auszahlung der Umsatzsteuer beginnt ab dem Tag der vollständigen Erfassung und Speicherung aller erforderlichen Gewerbedaten beim von METANET beauftragten Dienstleister (easyMarketing GmbH). Ein Anspruch auf eine rückwirkende Umsatzsteuerauszahlung besteht nicht. Der Partner ist für die Versteuerung seiner erzielten Provision selbst verantwortlich.

7. METANET behält sich das Recht vor, Provisionszahlungen an den Vertragspartner so lange zurück zu halten, bis eine gültige, auf den Vertragspartner lautende, Kontoverbindung vorliegt.

8. Storniert ein vom Vertragspartner vermittelter User die Zahlung, so trägt der Vertragspartner das Stornorisiko und die Stornokosten anteilig seiner erhaltenen Umsatzprovision zur Gesamthöhe der stornierten Zahlung.

9. METANET entscheidet im freien Ermessen, das aussergerichtliche oder gerichtliche Mahnverfahren gegen User einzuleiten, weil dieser eine Zahlung storniert hat bzw. diese nicht eingetrieben werden konnte. Bei erfolgreicher Beibringung der stornierten Zahlung erhält der Vertragspartner eine nachträgliche Gutschrift der Provision zu dieser Zahlung. METANET behält sich vor, bereits erfolgte Provisionszahlungen für nachträglich entfallene Bestellungen vom Vertragspartner zurückzufordern bzw. mit zukünftigen Gutschriften zu verrechnen.

 

4. Unerlaubte Bewerbung von Angeboten

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bewerbung der Programme von METANET sorgfältig und nicht mit unlauteren Methoden (z.B. sog. Spamming) oder sonst in rechtswidriger Art und Weise vorzunehmen.

2. Der Partner darf nur mit eigenen Websites an dem Partnerprogramm teilnehmen. Der Partner verpflichtet sich, keine Techniken zu verwenden, die geeignet sind, entgegen den Bedingungen des Partnerprogramms eine Provisionierung herbeizuführen oder zu manipulieren. Der Partner verpflichtet sich ferner, seine Websites einschliesslich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine Rechte Dritter verletzen.

3. Darüber hinaus ist der Partner verpflichtet, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen, insbesondere hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexuelle Neigung oder Alter, auf den gegenständlichen Websites zu verzichten.

4. Dem Partner ist es ferner nicht gestattet, den Namen, das Logo, geschützte Kennzeichen und Marken oder sonstige Rechte von METANET in irgendeiner Weise ausserhalb des Rahmens dieses Partnerprogramms zu nutzen.

5. Im Fall der unerlaubten Bewerbung ist METANET berechtigt, die persönlichen Daten (Name, Anschrift) des Vertragspartners an behördliche Institutionen sowie an Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (z.B. Geschädigte) herauszugeben. Weiterhin verpflichtet sich der Vertragspartner, alle Kosten zu übernehmen, die METANET im Zusammenhang mit dieser unerlaubten Bewerbung entstehen.

6. Weiterhin ist METANET im Fall des Verdachts der unerlaubten Bewerbung berechtigt, den Vertragspartner oder einzelne Accounts des Vertragspartners zu sperren und die über diese unerlaubte Bewerbung erzielten Umsatzprovisionen einzubehalten.

7. Die unerlaubte Bewerbung von Angeboten stellt weiterhin einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung der Vertragspartnerschaft dar.

8. Es ist ausdrücklich untersagt, sich selbst zu werben, um den eigenen Tarifpreis zu reduzieren. Eine Auszahlung findet in diesem Fall nicht statt und wir behalten uns die Sperrung des Accounts vor.

 

5. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Kündigung

1. Die Vertragspartnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Kündigungen haben immer in Textform zu erfolgen.

3. Sofern keine anderen Vereinbarungen vorliegen, kann der Vertragspartner die Vertragspartnerschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. 

4. Die Vertragspartnerschaft kann von METANET mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.

5. Die Vertragspartnerschaft kann von METANET mit sofortiger Wirkung ausserordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Als wichtiger Grund gilt z.B. der Verstoss des Vertragspartners gegen diese AGB, das Erschleichen von Leistungen des Vertragspartners oder eine wesentliche Änderung der Gesellschafter- oder Geschäftsführerverhältnisse beim Vertragspartner oder bei METANET .

6. Nach Beendigung der Vertragspartnerschaft enden alle dem ehemaligen Vertragspartner eingeräumten Nutzungsrechte an durch METANET zur Verfügung gestellten Materialien (Layouts, Banner, Bilder, etc.). Bei einer fristlosen Kündigung hat der Vertragspartner unverzüglich alle zur Verfügung gestellten Materialien aus seinen Internetseiten auszubauen.

7. Ein Anspruch auf Zuteilung der Umsatzprovision  besteht nur für den Zeitraum der Vertragspartnerschaft bis zum Kündigungsdatum.

8. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Vertragspartnerschaft angefallene Umsatzprovisionen bleiben durch METANET geschuldet, sofern der Umsatz auch tatsächlich stattgefunden hat und nicht durch den User storniert wurde. Weiterhin behält sich METANET das Recht vor, stornogefährdete Provisionen nach Beendigung der Vertragspartnerschaft so lange zurückzuhalten, bis diese als sicher angefallen und nicht mehr stornierbar gelten.

9. Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung einer Vertragspartnerschaft sind ausgeschlossen.

 

6. Überlassung von Nutzungsrechten

1. Während der Vertragspartnerschaft räumt METANET dem Vertragspartner nicht ausschliessliche Nutzungsrechte an zur Verfügung gestellten Bannern, Layouts, Bildern, Kalkulatoren, Marketingdokumenten etc. in dem Rahmen ein, wie sie zur Bewerbung der Produkte von METANET auf seiner Website benötigt werden.

2. Alle derart überlassenen Materialien dürfen ausschliesslich zur Bewerbung von METANET-Programmen genutzt werden.

3. Keinesfalls dürfen Urheberrechtshinweise auf den Materialien entfernt werden.

4. Die Materialien dürfen nicht zum Nachteil der darauf abgebildeten Personen verfremdet werden.

5. Es dürfen nur die Materialien auf eigene Server / eigenen Webspace übernommen werden, die entsprechend gekennzeichnet sind.

6. Verstösst der Vertragspartner gegen die Bestimmungen der Überlassung von Nutzungsrechten, so gehen daraus resultierende Schäden durch Urheberrechts- oder sonstige Verletzungen gegenüber dritten Personen (Designer, Contentprovider, Contentverkäufer, Models, etc.) allein zu seinen Lasten.

 

7. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

1. Die Haftung von METANET, dessen Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern ist, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen, sofern sich nachstehend nichts anderes ergibt.

2. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet METANET nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet METANET lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

4. METANET gewährleistet nicht den fehlerfreien und ununterbrochenen Betrieb des Partnerprogramms und der einzelnen Programmseiten. Eine Haftung bezüglich eines Ausfalls des Betriebes für entgangenen Gewinn und Folgen wie etwa den evtl. nicht mehr ordnungsgemäss möglichen Aufruf der eigenen Internetseiten des Vertragspartners, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

8. Vertragsänderungen

1. METANET ist befugt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Partnerprogramms jederzeit zu ändern. Änderungen der rechtlichen Bedingungen werden von METANET mit angemessener Frist vor ihrem Wirksamwerden im Partnerbereich von METANET und per eMail dem Partner bekanntgemacht. Der Partner kann den geänderten Bedingungen innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe widersprechen, ansonsten gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird METANET den Partner mit der Änderung jeweils ausdrücklich hinweisen. Der Widerspruch ist in Textform zu erklären. Auf das Recht von METANET zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bei einem Widerspruch wird hingewiesen.

2. Der Vertragspartner und METANET vereinbaren, dass die Änderungsmitteilung als erfolgt gilt, wenn METANET den Vertragspartner per eMail an die beim Dienstleister easyMarketing GmbH hinterlegte eMail-Adresse des Vertragspartners über die Änderung informiert, oder wenn METANET einen entsprechenden Hinweis im Partnerbereich (easyMarketing) der METANET-Internetseite anbringt.

 

9. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm ganz oder zum Teil nichtig bzw. rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Vertrages. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten sich die Parteien, eine wirksame zu vereinbaren, die dem vertraglich Gewollten in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

 

10. Sonstige Bestimmungen

1. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der METANET AG.

2. Erfüllungsort ist Zürich  

3. Es gilt das Recht der Schweiz

4. Sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Dortmund vereinbart.

5. Dieser Vertag enthält alle Regelungen bezüglich der Vertragspartnerschaft. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

6. Die Mitarbeiter der METANET AG sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.

 

Stand: 01.12.2022